Wertungsrichterkommission (WRK)
In der Wertungsrichterkommission (WRK) befinden sich auch 3 Fachleute. Sie decken die Bereiche Gardetanz, Schautanz und Sozialkompetenz ab. Dafür müssen sie auf ihrem Gebiet hohes Fachwissen und Erfahrung mitbringen.
Weitere Kriterien sind:
- Mindestalter 21 Jahre
- keine Mitglieder des Hauptausschusses
- keine Wertungsrichter mit C-, B- oder A-Lizenz
- keine aktiven Tänzer, dh kein Tanzausweis
Die 3 Fachleute werden von der Sportwartevollversammlung vorgeschlagen und durch das Präsdium berufen. Die Amtsperiode beträgt 3 Jahre.
Aufgaben und Kompetenzen der WRK:
- Nominierung des Tagessprecher der Wertungsrichter
- Vorschlagsrecht für Wertungsrichter-Pool und für internationale Einsätze
- Einteilung der Wertungsrichter
- Qualitätssicherung der eigenen Wertungsrichterleistungen
- Bearbeitung von Beschwerden über Wertungsrichter
- Beratung über die Wertungsrichterordnung und Vorschläge an das Präsidium