Sportgericht
Das Sportgericht als Teil der Verbandsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen die Satzung und Organe des DVG, gegen Beschlüsse seiner Organe oder ständigen Ausschüsse und gegen die Interessen des Verbandes. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für den/die Vorsitzenden.
Unsportliches, verbandsschädigendes Verhalten, Doping, Titelmissbrauch, Missbrauch gegen die Tanz- und Turniersportordnung oder nachgewiesene Abwerbung fallen u.a. in den Zuständigkeitsbereich des Sportgerichts.
Als Strafmaßnahmen können zum Beispiel Verweise, Entzug der DVG Lizenz, Sperrung von Aktiven, Verbot der Ausrichtung von Turnieren oder Geldbußen ausgesprochen werden.






