Das Sportgericht als Teil der Verbandsgerichtsbarkeit ist zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen die Satzung und Organe des DVG, gegen Beschlüsse seiner Organe oder ständigen Ausschüsse und gegen die Interessen des Verbandes. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für den/die Vorsitzenden. 

Unsportliches, verbandsschädigendes Verhalten, Doping, Titelmissbrauch, Missbrauch gegen die Tanz- und Turniersportordnung oder nachgewiesene Abwerbung fallen u.a. in den Zuständigkeitsbereich des Sportgerichts. 

Als Strafmaßnahmen können zum Beispiel Verweise, Entzug der DVG Lizenz, Sperrung von Aktiven, Verbot der Ausrichtung von Turnieren oder Geldbußen ausgesprochen werden. 

Vorsitzender

N. N.


sportgericht@dvg-tanzsport.de


Stellv. Vorsitzender

Jörg Damis


joerg.damis@dvg-tanzsport.de

2. Stellv. Vorsitzender

Andy Seyfarth


andy.seyfarth@dvg-tanzsport.de

Beisitzerin

Manuela Chroscz-Karaiskos


manuela.chroscz-karaiskos@dvg-tanzsport.de

Beisitzerin

Liane Fleck


liane.fleck@dvg-tanzsport.de

Beisitzerin

Elfriede Friedrich


elfriede.friedrich@dvg-tanzsport.de

Beisitzerin

Rebecca Gerstberger


rebecca.gerstberger@dvg-tanzsport.de